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BLEICHROMATICSC: 0003 (Juni 2012)
Chromgelb
Chromgelb
Parisergelb
Königsgelb
CAS #: 7758-97-6
UN #: 2291
EINECS #:231-846-0

  AKUTE GEFAHREN PREVENTION BRANDBEKÄMPFUNG
FEUER & EXPLOSION Nicht brennbar. Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall.  Gefahr von Feuer und Explosion in Kontakt mit inkompatible Substanzen. Siehe chemische Gefahren.    KEIN Kontakt mit inkompatibelen Materialien. Siehe Chemische Gefahren  Im Brandfall, verwende geeignete löschende Mittel.   

 VERMEIDE STAUBDISPERSION! VERMEIDE KONTAKT!  
  SYMPTOME PREVENTION ERSTE HILFE
Inhalative Aufnahme Husten.  Verwende lokale Entlüftung oder Atemschutz  Frische Luft, Ruhe. 
Haut   Schutzhandschuhe. Schutzkleidung.  Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. 
Augen Rötung.  Trage Schutzbrille mit Seitenschutz oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz wenn Pulver  Spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) 
Orale Aufnahme Siehe Effekte nach kurzzeitiger Exposition.  Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit.  Spüle Mund. Verabreiche ein oder zwei Gläser Wasser zum trinken. 

ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG
Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für Partikel angepasst an die Luftkonzentration der Substanz Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Verschüttetes Material mit speziellem Gerät absaugen. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Vorsichtig sammeln den Rest. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. 

Gemäß UN GHS Kriterien

cancer;health hazenviro;aqua
Kann Krebs erzeugen.
Kann bei Einatmen die Fruchbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
Kann Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung 

TRANSPORT
UN EINSTUFUNG
UN Gefährdungsklasse: 6.1; UN Packunggruppe: III 

LAGERUNG
Getrennt von Lebensmitteln und Tierfutter und unverträglichen Materialien. Siehe Chemische Gefahren. Lagerung im Bereich ohne Abfluss oder Kanalisationszugang. Vorrichtung zum sammeln von Abwasser bei Feuerlöschen. 
VERPACKUNG
Unzerbrechliche Verpackung.
Lege zerbrechliche Packung in geschlossenen nichtzerbrechlichen Behälter.
Kein Transport mit Nahrungs- und Fütterungsstoffen. 
BLEICHROMAT ICSC: 0003
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION

Aggregatzustand
GELB-BIS-ORANGE-GELBES KRYSTALLINES PULVER. 

PHYSIKALISCHE GEFAHREN
 

CHEMISCHE GEFAHREN
Zersetzt sich bei Erhitzen. Bildet toxische Rauche einschließlich Bleioxiden. Reagiert heftig mit vielen Substanzen wie brennbaren Substanzen, Aminen, Basen und Metallen. Dies erzeugt Feuer- und Explosionsgefahr. 

Formel: PbCrO4
Molekulargewicht: 323.2
Siedepunkt: nicht vorhanden (zersetzt sich nach Erhitzen)
Schmelzpunkt: 844°C
Dichte: 6.3 g/cm³
Löslichkeit in Wasser25: keine 


EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT

Expositionswege
Die Substanz kann im Körper nach Inhalation von Staub und nach oraler Aufnahme absorbiert werden. 

Effekte nach kurzzeitiger Exposition
Die Substanz wirkt reizend auf Atemwege. 

Inhalationsrisiko
Verdampfung ist vernachlässigbar bei 20°C; eine gesundheitsgefährdende Konzentration der luftgetragenen Partikel kann jedoch schnell erreicht werden durch besprühen oder wenn zerstreut, hauptsächlich wenn pulverisiert. 

Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
Die Substanz kann Effekte auf das Blut, das Knochenmark, das Zentralnervensystem, das periphere Nervensystem, die Nieren und die Lungen haben. Dies kann Anämie, periphere Nervenkrankheit, abnormale Krämpfe und Nierenschädigung als Folge haben. Die Substanz ist kanzerogen für Menschen. Kann für die Fortpfanzung und die Entwicklung bei Menschen toxisch sein. 


Arbeitsplatzgrenzwerte
1TLV as Cr(VI) einatembare Fraktion.
TLV: 0.0002 mg/m3, as TWA. 0.0005 mg/m3 als STEL; /DSEN); (RSEN).
1TLV[NO A1 (bestätigtes Kanzerogen für Menschen).
BEI issued.
2TLV as Pb.
TLV: 0.05 mg/m3, as TWA..
EU-OEL: (als Cr): 0.005 mg/m3 als TWA; (siehe Anmerkungen).
EU-OEL: (als Pb): 0.15 mg/m3 als TWA.
BindendI"(°P1|, |")"]..
2EUL BLV erstellt.
MAK: (einatembare Fraktion): Krebserzeugend Kategorie: 1; Keimzellmutagen Kategorie: 2 

UMWELT
Bioakkumulation dieser Chemikalie kann über die Nahrungskette erfolgen. Die Substanz ist sehr giftig für Wasserorganismen. Es wird dringend empfohlen die Chemikalie nicht in die Umwelt gelangen zu lassen. 

ANMERKUNGEN
Die Chromate sind als Human-Kanzerogene eingestuft, aber Hinweise für diese Substanz sind begrenzt.
Bleichromat-Pigmente können merkliche Quantitäten von wasserlöslichen Blei-Verbindungen enthalten.
Toxische Rauche (Blei- und Chrom-Verbindungen) werden frei beim Schweißen, Schneiden und Erhitzen von mit Bleichromat behandeltem Material.
Abhängig vom Expositiosgrad, ist regelmäßige medizinische Versorgung empfohlen.
Arbeitskleidung NICHT nach Hause nehmen.
Bleichromat kommt in der Natur als Mineralien Crokoit, Phoenicochroit vor.
NIE benutze einen Hausstaubsauger zum absaugen dieser Substanz, nur spezielles Gerät.
EU-OEL Grenzwert 0,010 mg/m3 bis 17 Januar 2015. Grenzwert: 0,025 mg/m3 für Schweiß- oder Plasmaschneideprozesse oder ähnliche Arbeitsprozesse bei denen Dämpfe/Rauche entstehen bis 17. Januar 2025. 

ZUSÄTZLICHE INFORMATION
  EU EINSTUFUNG
Symbol: T, N; R: 45; R: 61-62-33-50/53; S: 53-45-60-61 

Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information.
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