RESMETHRIN | ICSC: 0324 (März 2001) |
CAS #: 10453-86-8 |
UN #: 3349 |
EINECS #:233-940-7 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Flüssige Präparate, die organische Lösungsmittel enthalten, können entzündbar sein. | Kein offenes Feuer. | Pulver, AFFF, Schaum, Carbondioxid verwenden. Im Brandfall: Zylinder, u.a. mit Sprüwasser kühlen. |
VERMEIDE STAUBDISPERSION! | |||
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SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
Inhalative Aufnahme | Verwende Belüftung (nicht wenn Pulver), lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. | |
Haut | Rötung. | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. |
Augen | Rötung. | Trage Schutzbrille | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. Wasche die Hände vor dem Essen. | Spüle Mund. |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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NICHT in die Kanalisation wegspülen. Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Kehre verschüttete Substanz in geschlossene Behälter. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Vorsichtig sammeln den Rest. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Vorrichtung zum sammeln von Abwasser bei Feuerlöschen. | |
VERPACKUNG | |
Kein Transport mit Nahrungs- und Fütterungsstoffen. |
RESMETHRIN | ICSC: 0324 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: C22H26O3 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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UMWELT |
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Die Substanz ist sehr giftig für Wasserorganismen. Die Substanz kann schädlich für die Umwelt sein. Vorsicht besonders für Bienen. Die Substanz gelangt bei notmalen Gebrauch in die Umwelt. Strenge Maßnahmen sollen jedoch getroffen werden zur Vermeidung einer zusätzlichen Freilassung, z.B. bei ungegeigneter Beseitigung. |
ANMERKUNGEN |
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Lösungsmittel als Träger die in Handelsformulierungen verwendet werden, können die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften ändern. Siehe ICSCs 0229, I und 0239. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: Xn, N; R: 22-50/53; S: (2)-60-61 |
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