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BENSULIDEICSC: 0383 (November 2019)
CAS #: 741-58-2
UN #: 2783
EINECS #:212-010-4

  AKUTE GEFAHREN PREVENTION BRANDBEKÄMPFUNG
FEUER & EXPLOSION Brennbar. Flüssige Präparate, die organische Lösungsmittel enthalten, können entzündbar sein. Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall.    Kein offenes Feuer.    Wassersprüher, Pulver, Schaum, Carbondioxid verwenden.   

 VERMEIDE STAUBDISPERSION! VERMEIDE EXPOSITION VON JUGENDLICHEN UND KINDERN!  
  SYMPTOME PREVENTION ERSTE HILFE
Inhalative Aufnahme Pupillenkonstriktion. Übermässiger Speichelfluss. Trännenerzeugung. Urinieren. Durchfall. Kurzatmigkeit. Muskelkrämpfe. Bewusstlosigkeit.  Verwende lokale Entlüftung oder Atemschutz  Frische Luft, Ruhe. Medizinische Versorgung. 
Haut KANN ABSORBIERT WERDEN! Juckend. Ausschlag. Rötung. Schmerz. Weiter siehe Inhalation.  Schutzhandschuhe.  Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. 
Augen Rötung. Schmerz. Weiter siehe Inhalation.  Trage Schutzbrille  Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. 
Orale Aufnahme Bauchkrämpfe. Konfusion. Erbrechen. Schwäche. Weiter siehe Inhalation.  Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. Wasche die Hände vor dem Essen.  Ruhe. Suche ärztliche Versorgung . 

ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG
Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für Partikel angepasst an die Luftkonzentration der Substanz NICHT in die Kanalisation wegspülen. Kehre verschüttete Substanz in geschlossene versiegelbare Behälter. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Vorsichtig sammeln den Rest. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. 

Gemäß UN GHS Kriterien

skull;toxicenviro;aqua
Giftig bei Verschlucken
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung 

TRANSPORT
UN EINSTUFUNG
UN Gefährdungsklasse: 6.1; UN Packunggruppe: III 

LAGERUNG
Vorrichtung zum sammeln von Abwasser bei Feuerlöschen. Getrennt von Lebensmitteln und Tierfutter. 
VERPACKUNG
Kein Transport mit Nahrungs- und Fütterungsstoffen. 
BENSULIDE ICSC: 0383
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION

Aggregatzustand
FARBLOS-BIS-WEISSE KRISTALLE. 

PHYSIKALISCHE GEFAHREN
 

CHEMISCHE GEFAHREN
Zersetzt sich unter Erhitzen und unter Brennen. Dies bildet toxische und reizende Rauch einschließlich Stickstoffoxide, Schwefeloxide und Phosphoroxide. Greift Kupfer an. 

Formel: C14H24NO4PS3
Molekulargewicht: 397.5
Schmelzpunkt: 34°C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.2
Praktisch unlöslichLöslichkeit in Wasser, g/100ml20: 0.0025
Dampfdruck, Pa bei 20°C: <0.001
Zersetzt sich200
Flammpunkt: 157°C o.c.
Octanol/Wasser Verteilungskoeffizient als log Pow: 4.22  


EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT

Expositionswege
Die Substanz kann im Körper nach Inhalation von ihrem Aerosol, durch die Haut und nach oraler Aufnahme absorbiert werden. 

Effekte nach kurzzeitiger Exposition
Die Substanz kann Effekte auf Nervensystem haben. Dies kann zu Krämpfe und respiratorischem Versagen führen. Hemmung der Cholinesterase. Exposition kann Tod verursachen. Die Wirkung kann später eintreten. Medizinische Überwachung ist empfohlen. Siehe Anmerkungen. 

Inhalationsrisiko
Verdampfung ist vernachlässigbar bei 20°C; eine gesundheitsgefährdende Konzentration der luftgetragenen Partikel kann jedoch schnell erreicht werden durch besprühen oder wenn zerstreut, hauptsächlich wenn pulverisiert. 

Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
Cholinesterase Hemmung. Kumulative Wirkung ist möglich. Siehe akute Gefahren/Symptome. 


Arbeitsplatzgrenzwerte
 

UMWELT
Die Substanz ist sehr giftig für Wasserorganismen. Die Substanz kann schädlich für die Umwelt sein. Vorsicht besonders für seine Persistenz im Boden. Die Substanz gelangt bei notmalen Gebrauch in die Umwelt. Strenge Maßnahmen sollen jedoch getroffen werden zur Vermeidung einer zusätzlichen Freilassung, z.B. bei ungegeigneter Beseitigung. 

ANMERKUNGEN
Wenn die Substanz mit Lösungsmittel(n) formuliert ist, siehe (ICSC) für die Lösungsmittel.
Lösungsmittel als Träger die in Handelsformulierungen verwendet werden, können die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften ändern.  

ZUSÄTZLICHE INFORMATION
  EU EINSTUFUNG
H302; H400; H410 

Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information.
© Version in Deutsch, DFG, 2022