2-NITROPHENOL | ICSC: 0523 (Oktober 2005) |
CAS #: 88-75-5 |
UN #: 1663 |
EINECS #:201-857-5 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Brennbar. Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall. | Kein offenes Feuer. | Trockenes Pulver, Carbondioxid, Wassersprüher, alkoholresistenter Schaum verwenden. |
SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
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Inhalative Aufnahme | Verwende lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. Medizinische Versorgung. | |
Haut | Rötung. | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. |
Augen | Rötung. | Trage Schutzbrille | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Kopfschmerzen. Schläfrigkeit. Übelkeit. Blaue Lippen, Fingernägel und Haut. Konfusion. Konvulsion. Schwindel. Bewusstlosigkeit. | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. | Suche ärztliche Versorgung . |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für Partikel angepasst an die Luftkonzentration der Substanz Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Kehre verschüttete Substanz in geschlossene Behälter. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Lagerung im Bereich ohne Abfluss oder Kanalisationszugang. Getrennt von starken Oxidantien, starken Basen, starken Säuren und Lebensmitteln und Tierfutter. | |
VERPACKUNG | |
Kein Transport mit Nahrungs- und Fütterungsstoffen. |
2-NITROPHENOL | ICSC: 0523 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: C6H5NO3 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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UMWELT |
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Die Substanz ist schädlich für Wasserorganismen. |
ANMERKUNGEN |
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Spezielle Behandlung im Fall von Vergiftung mit dieser Substanz; die geeigneten Mittel mit Instruktionen müssen vorhanden sein. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG |
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