CHLORBENZOL | ICSC: 0642 (November 2003) |
Chlorbenzol |
CAS #: 108-90-7 |
UN #: 1134 |
EINECS #:203-628-5 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Entzündbar. Entstehung von irritativen oder toxischen Rauchen (oder Gasen) im Brandfall. Über 27°C können sich explosive Dampf/Luft Gemische bilden. | Kein offenes Feuer. Keine Funken. Nicht rauchen. Über 27°C verwende geschlossenes System, Belüftung und expolsionssichere elektrische Ausrüstung. | Wassersprüher, Pulver, Schaum, Carbondioxid verwenden. Im Brandfall: Zylinder, u.a. mit Sprüwasser kühlen. |
SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
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Inhalative Aufnahme | Schläfrigkeit. Kopfschmerzen Übelkeit. Bewusstlosigkeit. | Verwende Belüftung, lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. Medizinische Versorgung. |
Haut | Rötung. Trockene Haut. | Schutzhandschuhe. | Suche medizinische Versorgung |
Augen | Rötung. Schmerz. | Trage Schutzbrille mit Seitenschutz oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Bauchschmerzen. Siehe Inhalation. | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. | Spüle Mund. Kein Erbrechen verursachen. Suche ärztliche Versorgung . |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Entferne alle Zündungsquellen. Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für organische Gase und Dämpfe angepasst an die Luftkonzentration der Substanz Den EINTRITT dieser Chemikalie in die Umwelt VERMEIDEN. Belüftung. Sammle auslaufende Flüssigkei in verschließbaren Behältern. Die restliche Flüssigkeit in Sand oder inertes Absorbens absorbieren. Dann lagere und beseitige nach den lokalen Regeln. |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Feuerfest. Getrennt von starken Oxidantien. | |
VERPACKUNG | |
CHLORBENZOL | ICSC: 0642 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: C6H5Cl |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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1TLV 10 ppm als TWA; 1TLV[NO A3 (bestätigtes Kanzerogen für Tiere). TLV: BEI issued. MAK: 23 mg/m3, 5 ppm; Spitzenbegrenzung: II(2); Schwangerschaft Gruppe: C. EU-OEL: 23 mg/m3, 5 ppm als TWA; 70 mg/m3, 15 ppm als STEL |
UMWELT |
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Die Substanz ist schädlich für Wasserorganismen. Es wird dringend empfohlen die Chemikalie nicht in die Umwelt gelangen zu lassen. |
ANMERKUNGEN |
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NICHT verwenden in der Nähe von Feuer oder heißen Oberflächen, oder während Schweißarbeiten. |
ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG Symbol: Xn, N; R: 10-20-51/53; S: (2)-24/25-61 |
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