NATRIUMMOLYBDAT | ICSC: 1010 (Oktober 2004) |
Natriummolybdat |
CAS #: 7631-95-0 |
EINECS #:231-551-7 |
AKUTE GEFAHREN | PREVENTION | BRANDBEKÄMPFUNG | |
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FEUER & EXPLOSION | Brennbar unter spezifischen Bedingungen. Gefahr von Feuer und Explosion in Kontakt mit Magnesium. | Kein offenes Feuer. | Im Brandfall, verwende geeignete löschende Mittel. |
VERMEIDE KONTAKT! | |||
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SYMPTOME | PREVENTION | ERSTE HILFE | |
Inhalative Aufnahme | Husten. Halsweh. | Verwende lokale Entlüftung oder Atemschutz | Frische Luft, Ruhe. Medizinische Versorgung. |
Haut | Rötung. | Schutzhandschuhe. | Kontaminierte Kleidung entfernen. Spülen und dann Haut mit Wasser und Seife waschen. |
Augen | Rötung. | Trage Schutzbrille mit Seitenschutz oder Augenschutz in Kombination mit Atemschutz wenn Pulver | Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. |
Orale Aufnahme | Bauchschmerzen. Übelkeit. Erbrechen. Diarrhoe. | Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit. | Verabreiche ein oder zwei Gläser Wasser zum trinken. Suche ärztliche Versorgung . |
ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL | EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG |
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Kehre verschüttete Substanz in geschlossene Behälter. Persönliche Schutzmaßnahme: Atemschutzgerät für Partikel angepasst an die Luftkonzentration der Substanz |
Gemäß UN GHS Kriterien TRANSPORT |
LAGERUNG | |
Getrennt von starken Oxidantien und Halogenen. | |
VERPACKUNG | |
NATRIUMMOLYBDAT | ICSC: 1010 |
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION | |
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Aggregatzustand
PHYSIKALISCHE GEFAHREN
CHEMISCHE GEFAHREN
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Formel: Na2MoO4 |
EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT | |
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Expositionswege
Effekte nach kurzzeitiger Exposition
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Inhalationsrisiko
Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
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Arbeitsplatzgrenzwerte |
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1TLV as Mo alveolengängige Fraktion. TLV: 0.5 mg/m3, as TWA.. 1TLV[NO A3 (bestätigtes Kanzerogen für Tiere) |
UMWELT |
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Effekte auf die Umwelt wurden nicht angemessen für diese Chemikalie untersucht. |
ANMERKUNGEN |
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ZUSÄTZLICHE INFORMATION | ||
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EU EINSTUFUNG |
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