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GLUTARSÄUREICSC: 1367 (Mai 2002)
1,3-Propandicarbonsäure
Glutarsäure
CAS #: 110-94-1
EINECS #:203-817-2

  AKUTE GEFAHREN PREVENTION BRANDBEKÄMPFUNG
FEUER & EXPLOSION Brennbar.    Kein offenes Feuer.    Wassersprüher, Pulver verwenden.   

   
  SYMPTOME PREVENTION ERSTE HILFE
Inhalative Aufnahme Husten. Halsweh.  Verwende lokale Entlüftung oder Atemschutz  Frische Luft, Ruhe. 
Haut Rötung. Schmerz.  Schutzhandschuhe.  Kontaminierte Kleidung entfernen. Haut mit viel Wasser spülen und duschen. 
Augen Schmerz. Rötung.  Trage Schutzbrille or Schutzbrille  Für mehrere Minuten spüle mit viel Wasser (entferne Kontaktlinsen wenn möglich) dann suche medizinische Versorgung. 
Orale Aufnahme Bauchschmerzen.  Nicht essen, trinken oder rauchen während der Arbeit.  Spüle Mund. Verabreiche ein oder zwei Gläser Wasser zum trinken. Suche ärztliche Versorgung . 

ENTSORGUNG VON AUSGELAUFENEM MATERIAL EINSTUFUNG & KENNZEICHNUNG
Kehre verschüttete Substanz in geschlossene Behälter. Wenn nötig, erst befeuchten um Staubentstehung zu vermeiden. Dann mit viel Wasser auswaschen. 

Gemäß UN GHS Kriterien

 

TRANSPORT
UN EINSTUFUNG
 

LAGERUNG
Getrennt von Basen. 
VERPACKUNG
 
GLUTARSÄURE ICSC: 1367
PHYSIKALISCHE & CHEMISCHE INFORMATION

Aggregatzustand
FARBLOSE KRISTALLE. 

PHYSIKALISCHE GEFAHREN
 

CHEMISCHE GEFAHREN
Die Lösung in Wasser ist eine mittelstarke Säure. 

Formel: C5H8O4 / COOH(CH2)3COOH
Molekulargewicht: 132.1
Zersetzt sich302-304
Schmelzpunkt: 98°C
Dichte: 1.4 g/cm³
Löslichkeit in Wasser, g/100ml20: 63.9
Octanol/Wasser Verteilungskoeffizient als log Pow: -0.47/-0.08 (berechnet) 


EXPOSITION & AUSWIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT

Expositionswege
Die Substanz kann im Körper nach Inhalation von ihrem Aerosol absorbiert werden. 

Effekte nach kurzzeitiger Exposition
Die Substanz wirkt reizend auf Augen, Haut und Atemwege. 

Inhalationsrisiko
Verdampfung ist vernachlässigbar bei 20°C; eine gesundheitsgefährdende Konzentration der luftgetragenen Partikel kann jedoch schnell erreicht werden wenn zerstreut. 

Effekte nach chronischer bzw. wiederholter Exposition
 


Arbeitsplatzgrenzwerte
MAK: (einatembare Fraktion): 2 mg/m3 Spitzenbegrenzung: I(2); Schwangerschaft Gruppe: C 

UMWELT
 

ANMERKUNGEN
 

ZUSÄTZLICHE INFORMATION
  EU EINSTUFUNG
 

Weder ILO noch WHO, noch die Europäische Union ist verantwortlich für die Qualität oder Genauigkeit der Übersetzung oder für die mögliche Verwendung dieser Information.
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